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Mitgliederversammlung mit Neuwahlen beim SPD-Ortsverein Obere Amper
Ende Juli trafen sich die Mitglieder zur Jahreshauptversammlung in Grafrath, bei der auch turnusgemäß die Vorstandschaft zu wählen war. Bestätigt im Amt wurden der 1. Vorsitzende Sepp Heldeisen, Kassiererin Eva Gauck und Schriftführer Markus Weimann. Zum stellvertretenden Vorsitzenden haben die Genoss*innen nach 2-jähriger Pause erneut Gerhard Gauck gewählt. Uwe Kaltenegger, der das Amt zuvor innehatte, wurde zum Ortsvertreter von Schöngeising gewählt. Als Ortsvertreter für Grafrath wurde neu Elisabeth von Lippmann bestimmt und für Kottgeisering Stefan Schleibner bestätigt. Als Kassenprüfer fungiert wieder Philipp Reil, künftig zusammen mit Markus Pröll.
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Unser Landratskandidat Dr. Christoph Maier unterstützte uns am SPD-Infostand in Grafrath.
Bürgermeisterkandidat Josef Heldeisen verteilte an die weiblichen Wählerinnen Rote Rosen.

PDF Flyer bitte unten anklicken
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Infoveranstaltung zur
Grundsteuerreform
Als Referent begrüßte die SPD Grafrath den Bundestagsabgeordneten Michael Schrodi MdB.
Er erläuterte die Grundlagen, Auswirkungen und die Unterschiede
zwischen dem Land Bayern und dem Bund.
Nach dem Referat folgte unter den Anwesenden eine angeregte Diskussion zum Thema.
Dabei zeigte sich, dass der überwiegende Teil der Anwesenden den bayerischen Sonderweg missbiligte.
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Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion Grafrath 30.09.2019
Antrag zur Grundsteuer
Der Gemeinderat stellt fest:
Zur Sicherung der kommunalen Selbstverwaltung und der Finanzkraft der Kommunen ist der Erhalt der Grundsteuer mit Hebesatzrecht der Kommune unbedingt erforderlich. Dazu bedarf es einer verfassungskonformen Reform innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Vorgaben und Fristen.
Die Staatsregierung wird deshalb aufgefordert,
- sich für den Erhalt der Grundsteuer einzusetzen;
- an einer bundesweit einheitlichen Bemessungsgrundlage festzuhalten, die sich wie bisher am Grundstückswert und nicht alleine an der Fläche orientiert;
- den ursprünglichen Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums im weiteren Gesetzgebungsverfahren konstruktiv zu begleiten, von einer Länderöffnungsklausel Abstand zu nehmen und dafür zu sorgen, dass das Gesetz fristgerecht verabschiedet wird.
Die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieter ist aus der Betriebskostenverordnung zu streichen.
Der Bürgermeister leitet die oben genannten Forderungen an die Staatsregierung weiter.
Der Grundsteuerhebesatz in der Gemeinde Grafrath soll nach der Reform so angepasst werden, dass höchstens die bisherigen Einnahmen aus der Grundsteuer erzielt wird.
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