Bereits 2016 hat der Bayerische Städtetag auf das Hindernis der Stellplätze für den sozialen Wohnungsbau hingewiesen.

Die Bayerische Stellplatzverordnung schreibt für Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser einen Kfz- Stellplatz pro Wohnung vor. Diese Richtzahl wird gerade für den geförderten Wohnungsbau kritisiert: Stellplätze seien ohne Not Kostentreiber. Angesichts des geringeren Einkommens der zukünftigen Bewohner müsse von einem reduzierten Auto-Besitz und somit geringerem Stellplatzbedarf ausgegangen werden. Ähnlich den gelockerten Richtzahlen für Altenwohnungen oder Wohnheime sei nach Ansicht von Kritikern bayernweit eine Reduzierung bis zur Abschaffung der Stellplatzpflicht gerechtfertigt.

 

Die Grafrather Stellplatzverordnung fordert erheblich mehr Stellplätze als die Bayerische Stellplatzverordnung und ist somit ein noch größeres Hindernis für den sozialen Wohnungsbau. Verschärft wird sie Situation dadurch, dass sich auch noch die Bodenpreise um 30 % erhöht haben.

Die Stadt München hat bereits Anfang 2017 reagiert und die Stellplätze je nach Situation auf 0,3 – 0,8 verringert. Der Schlüssel für Besucherparkplätze wurde auf 10 % reduziert (gültig ab 12 WE).

Für viele Kommunen im Landkreis stellt sich das Problem nicht ganz so gravierend dar als in Grafrath, da die meisten Kommunen bei den Besucherstellplätzen sowieso nur 10 % fordern und teilweise bei MFH‘s erst ab 70 m² bzw. 80 m² mehr als einen Stellplatz benötigt wird.

 

Die Grafrather Stellplatzverordnung sieht bei MFH‘s folgendes vor:

bis 60 m²                   1 Stellplatz

über 60 m²                 2 Stellplätze

ab 5 WE                     1 Besucherstellplatz

Je weitere 2 WE          1 Besucherstellplatz

 

hierzu der Vorschlag der SPD für MFH’s im sozialen Wohnungsbau:

bis 60 m²                    0,7 Stellplätze

bis 75 m²                    1 Stellplatz

bis 100 m²                   1,5 Stellplätze

über 100 m²                2 Stellplätze

ab 5 WE                      10 % je WE für Besucherstellplätze

 

Die Stellplätze werden entsprechend auf- oder abgerundet.

Beispiel:

Ein Investor baut auf einem 850 m² Grundstück 3 ETW a‘ 120 m² und 2 ETW a‘ 59 m², hierfür benötigt er 9 Stellplätze

Ein Investor baut auf dem gleichen Grundstück Sozialwohnungen 4x 3 Zi-Whg. a‘ 67 m², 2x 2- Zi-Whg. a‘ 57 m² und 4x App. a‘ 30 m², hierfür benötigt er 17 Stellplätze

Nach der bayerischen Stellplatzverordnung müsste er 10 Stellplätze stellen.

Nach dem SPD-Vorschlag müsste er 9 Stellplätze stellen, so müsste der Investor im sozialen Wohnungsbau wenigstens nicht mehr Fläche aufwenden als der andere Investor.

Eine Unterscheidung des Stellplatzschlüssels bei 25-jähriger - und 40-jähriger Bindung der Sozialwohnungen wäre insofern denkbar, dass bei 25-jähriger Bindung Reserveflächen für zusätzliche Stellplätze vorhanden sind (z. B. 30 % zusätzlich).

Bei 40-jähriger Bindung wäre der Investor davon befreit.

Mit freundlichem Grüßen

Josef Heldeisen

Sozialreferent

   
© SPD Grafrath